AGB / Mietbedingungen:
1. Voranmeldung und Übernahme
Grundsätzlich gilt, dass die Mietsachen beim Vermieter nach erfolgter Voranmeldung und Reservierungsbestätigung abgeholt werden müssen (Der Vermieter wird sein Möglichstes tun, um den Terminwunsch des Mieters zu erfüllen). Für Schäden, die aus einer Nichterfüllung resultieren sollten, wird keine Haftung übernommen. Für etwaige entgangene Mieteinnahmen bei Nichtabholung haftet der Mieter.
2 . Mietdauer
Der Vertrag erlischt, sobald sämtliche Mietgegenstände wieder beim Vermieter sind. Falls die Mietgegenstände nicht termingemäß retourniert werden, oder bleibende Schäden verursacht wurden, läuft die Miete automatisch weiter. Ein Miettag entspricht 24 Stunden. Die Abholung und Rückgabe erfolgen zwischen 8.30 und 10.30 Uhr, ansonsten wird ein Folgetag angerechnet.
3. Ausweispflicht
Der Mieter ist verpflichtet, seinen Pass oder einen Personalausweis sowie einen Meldenachweis vorzulegen.
4. Kaution
Der Mieter hat bei Abholung der Mietsachen die vereinbarte Kaution zu hinterlegen. Die Kaution beträgt ab 300 Euro. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe wird die Kaution wieder zurückgezahlt.
5. Eigentumsrecht
Die Mietsache bleibt Eigentum des Vermieters.
6. Prüfung der Mietsache
Beanstandungen über Mängel an der Mietsache können nur bei der Übernahme derselben geltend gemacht werden. Sofern schriftlich nicht anders festgehalten, hat der Mieter alle Mietgegenstände in gebrauchsfähigem, neuwertigem Zustand erhalten. Allfällige Defekte während des Betriebes sind unvorhersehbar, daher wird vom Mieter ausdrücklich auf jegliche Schadenersatzforderung verzichtet.
7. Sorgfaltspflicht
Die Mietgegenstände sind sorgfältig und sachgemäß zu behandeln. Allfällig entstandene Mängel und Defekte sind sofort zu melden. Weitere Schritte sind nur dem Vermieter vorbehalten.
8. Sicherheitsvorschriften
Der Mieter soll alle notwendigen Maßnahmen zu Verhinderung von Unfällen einhalten. Bei Wasserschäden, Spannungsschäden (z.B. FireWire), technischen Schäden durch den Anschluß an Apple Computer oder sorgloser technischer Handhabe, sind alle aufgrund dieser Schäden anfallenden Reparaturkosten vom Mieter zu tragen. Weiters verpflichtet sich der Mieter zum Kostenersatz für Reparaturen technischer Folgeschäden, den Ausgleich technischer Folgeschäden und zur Übernahme der anfallenden Mietkosten für entgangene Miettage.
9. Haftung
Während der Mietdauer lehnt der Vermieter jede Haftung im Zusammenhang mit der Mietsache ab. Der Mieter ist allein für die Mietsache haftbar. Insbesondere wird das Material auf Gefahr des Mieters transportiert, gelagert und betrieben. Versicherung, sowie das Einhalten der erforderlichen Bewilligungen, sind Sache des Mieters. Der Mieter haftet für die gemieteten Gegenstände in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Für durch Schäden oder anfallende Reparaturtage verursachte Mietverluste haftet der Mieter mit mind. der Hälfte des Mietpreises pro Tag. Nicht EU zugelassene Adaptoren oder Testgeräte dürfen auch nur außerhalb dieser verwendet werden. Eine Kaskoversicherung (Selbstbehalt beachten!) kann getrennt abgeschlossen werden. Alle Mietsachen sind grundsätzlich in ihrer Nutzung auf das österreichische Staatsgebiet beschränkt.
10. Es gelten grundsätzlich nur schriftliche Vereinbarungen. Gerichtsstand ist Wien.
